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Interessenvertretung

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© Tyler Nix | unsplash

Interessenvertretung

Die IG Pflegefamilien Bern will die Anliegen von Pflegefamilien in den vierjährigen Planungsprozess einbringen. Sie sammelt Rückmeldungen von Pflegefamilien und vertritt in den enstprechenden Gremien die Pflegefamilien. Je breiter wir abgestützt sind, umso besser können wir die Anliegen der Pflegefamilien vertreten.

Planungszyklus

Der Kanton Bern plant das Angebot von Förder- und Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche im Kanton Bern und die dazu nötige Finanzierung in einer Vierjahrsperiode (Konzept Angebotsplanung). Die laufende Planungsperiode umfasst die Jahre 2022 bis und mit 2025.

Das Kantonale Jugendamt (KJA) erstellt in den ersten drei Jahren insgesamt sechs Berichte. Diese Berichte behinhalten unter anderem datenbasierte Analysen sowie Erkenntnisse aus Praxis und Wissenschaft. Eingang in die Berichte finden auch die Resultate von Befragungen von stationären und ambulanten Einrichtungen, der Mütter- und Väterberatung, von Sozialdiensten, Schulinspektoraten, Erziehungsberatungen, Jugendstrafbehörden, der Kinder -und Erwachsenschutzbehörde (KESB) und eben auch von Pflegeelten.

 

Ursprünglich war die Befragung von Pflegeeltern nicht vorgesehen und wurde erst auf Intervention der IG Pflegeeltern Bern aufgenommen.

 

Die sechs Berichte behandeln folgende Regionen respektive Themen:

  • Emmental und Oberaargau

  • Bern Mittelland Süd und Nord

  • Biel und Seeland

  • Thun und Berner Oberland

  • Französischsprachiger Teil des Kantons (Berner Jura und Biel)

  • Behindertenbereich für den ganzen Kanton

 

Aufgrund dieser Berichte erstellt das kantonale Jugendamt einen Synthesebericht. Dieser Synthesebericht wird anschliessend in einem interdirektionalen Steuerungsausschuss behandelt. Zu diesem Steuerungsausschuss gehören die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ), die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD), die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) sowie die Finanzdirektion (FIN). Federführend für den gesamten Planungsprozess ist die Direktion für Inneres und Justiz, geführt von SP-Regierungsrätin Evi Allemann. Zu dieser Direktion gehört auch das Kantonale Jugendamt.

Basierend auf der Diskussion des Steuerungsausschusses entscheidet der Regierungsrat über das Angebot und die zur Verfügung gestellten Gelder in der nächsten Vierjahresperiode.

Die publizierten Berichte sind unter Aktuell und auf der Webseite des Jugendamts einsehbar.

Planungsausschuss

Ein kantonaler Planungsausschuss begleitet den gesamten Planungsprozess. Der Planungsausschuss tagt zweimal im Jahr – März und Oktober. Er berät und unterstützt das KJA und nimmt folgende Aufgaben wahr: 

  • Bewertung und Kommentierung der regionalen Analysen zum Bestand und zur Bedarfsermittlung 

  • Empfehlungen zur Definition des Bedarfs und zur Prioritätensetzung für die Entwicklungsplanung respektive Steuerungsziele zuhanden des Kantonalen Jugendamts 

  • Stellungnahme zu Projektbeiträgen gemäss Art. 22 des Gesetzes über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG)

  • Sicherstellung des Informations- und Wissenstransfers in die Praxis und aus der Praxis (Brückenfunktion) 

 

Im Planungsausschuss sind vertreten:

  • Kantonale Verwaltung und Fachabteilungen

  • Stationäre Leistungserbringende (Socialbern)

  • Ambulante Leistungserbringende

  • Pflegekinderbereich

  • Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

  • Berner Konferenz für Sozialhilfe

  • Erziehungsberatung

  • Jugendstrafrechtsbehörde

  • Vereinigung Berner Gemeinwesenarbeit 

  • Vertretung Burgergemeinde

  • Kantonale Behindertenkonferenz Bern

 

Die Mitgliedschaft der Pflegefamilien im Planungsausschuss erfolgte erst nach Intervention der IG Pflegefamilien Bern.

Die IG ist durch Jürg Abbühl im Planungsausschuss vertreten.

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